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Wichtige Infos: LRM / Verrechnung


Zur Information: bei der Leistungsrückmeldung gibt es einige Sonderfälle die stets mit besonderem Augenmerk von der Verrechnung geprüft werden müssen! Dazu gehören:
  • steuerbefreite ATAF
  • interne ATAF
  • Partneraufträge
  • direkte Partneraufträge (der Auditor wird vom Partner bezahlt, der Auftrag wird aber direkt an den Kunden verrechnet)

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UID-Check und Haken steuerbefreit


UID-Check

Die Leistungsrückmeldung wird vom ATAF nach durchgeführtem Auftrag ausgefüllt. Im Zuge der LRM muss zum jetzigen Zeitpunkt alle 180 Tage die UID-Nummer eigenständig auf Aktualität geprüft werden, indem auf „Gutschriftadresse ändern“ geklickt wird.

Hier wird geprüft, ob die UID-Nummer des ATAF noch korrekt im System eingepflegt ist, bzw. (falls mehrere Verrechnungsadressen beim ATAF hinterlegt sind) ob auf die richtige Bankadresse verrechnet wird.

Wie der ATAF beim Ausfüllen des UID-Checks vorzugehen hat, ist im auf der Seite UID-Nummern-Prüfung bei Leistungsrückmeldung detailliert beschrieben.

Im UID-Check werden Adressen aus unterschiedlichen Bereichen im GPS gezogen, wie hier im Beispiel erkennbar ist:

1. Registerkarte Personenzusatz

Hat der ATAF in den Stammdaten im Reiter „Personenzusatz“ die Verrechnungsdetails eingetragen, stehen diese Details gemeinsam mit der Privatadresse im WIS zur Auswahl zur Verfügung.

2. Registerkarte „Beschäftigt Bei“

Ist der ATAF aktiv mit einer Firma verknüpft, stehen ihm auch diese Firmen als Gutschriftadresse zur Verfügung.

Es wird die Adresse vorgeschlagen, welche die Firma selbst in der Registerkarte „Firmenzusatz“ eingetragen hat.

Wichtig: Der ATAF ist selbst verantwortlich für die Auswahl der richtigen Gutschriftadresse!

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Haken steuerbefreit / Gutschriftadresse ändern

ATAFs können eigenständig ihre personenbezogenen Bank- und Steuerdetails in ihrem Profil ändern, bzw. in der LRM entscheiden, ob sie umsatzsteuerbefreit sind oder nicht.

Diese Änderungen werden im GPS in der Registerkarte „Personenzusatz“ in den Stammdaten übernommen.

Werden hier Änderungen vom ATAF im WIS durchgeführt, wie z.B. „Umsatzsteuerbefreit“ angehakt, oder die UID-Nummer geändert, werden diese Änderungen im GPS (Personenzusatz) sofort synchronisiert und eine Mail an die Buchhaltung ausgelöst!

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LRM bei internen Auditoren


Audits/Trainings, die von intern angestellten ATAFs durchgeführt werden, werden anders verrechnet, als von externen ATAFs durchgeführte.

Entscheidend im GPS für die Unterscheidung im WIS ist die Schaltfläche „Mitarbeiterart“ in den GPS-Stammdaten – Personenzusatz.

Ist, wie in der Abbildung gezeigt, bei einem ATAF „Intern“ angehakt, sieht die Maske der Leistungsrückmeldung im WIS anders aus als bei externen ATAFs.

Während externe ATAFs hier die Möglichkeit haben, ihre Gutschriftadresse und UID-Nummer zu ändern, steht diese Möglichkeit für interne ATAFs nicht zur Verfügung. Die rückgemeldeten Stunden dienen der Information zur korrekten Auditdurchführung.

Auch die Spesen sind möglich, rückzumelden. Diese werden in der Regel im Zuge der monatlichen Kreditkartenabrechnung verrechnet.

Die ausgefüllte LRM für interne ATAFs ist analog einer herkömmlichen LRM, da diese der Information dient. Der Gesamtbetrag der Stunden und Spesen wird angedruckt und auch in das GPS (Auftrag – Rückmeldungen) übermittelt.

In der Tat abgerechnet werden jedoch lediglich die Spesen über die Firmen-Kreditkarte oder über eine monatliche/jährliche Spesenabrechnung.

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LRM bei Partneraufträgen


Auch bei Partneraufträgen ist es wichtig, schon bei der Anlage des Auftrags im GPS die richtige Auswahl zu treffen und sich der LRM-Anzeige im WIS bewusst zu sein.

Entscheidend für die korrekte Anzeige der LRM im WIS sind der Haken und das Eingabefeld bei Partnerauftrag im Auftragskopf, denn es gibt zwei Möglichkeiten für die Verrechnung der Leistung:
  • Ohne Haken:
    • Keine direkte Verrechnung an den QA Partner
    • direkte Verrechnung an den Endkunden
    • Der QA Partner hat jedoch Zugriff auf die Aufträge im WIS
  • Mit Haken:
    • Direkte Verrechnung an den QA Partner über eine Gebühr, Zertifikate etc.
    • keine direkte Verrechnung an den Endkunden.
    • Der QA Partner hat Zugriff auf die Aufträge im WIS
Dementsprechend ist die Maske der LRM im WIS unterschiedlich angezeigt.

1. Ohne Haken

Ist der Haken nicht aktiv, muss vom Partner in der LRM die Gutschriftadresse eingegeben werden (UID-Nummer oder Umsatzsteuerbefreit, und die Bankdaten), analog zu den von externen ATAFs durchgeführten Aufträgen.

2. Mit Haken

Ist der Haken im GPS gesetzt, muss der Partner keine Verrechnungsdetails angeben. Die Maske sieht wie folgt aus.

ALERT! Achtung: hier können keine Spesen rückgemeldet werden. Ist dies notwendig, bitte unter Direkte Partneraufträge nachlesen.

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LRM bei direkten Partneraufträgen


NEW - zusätzlich zum Partnerhaken gibt es im WIS nun die Möglichkeit, direkte Partneraufträge, bei denen der Auditor zwar vom Partner bezahlt wird, der Auftrag aber direkt von der QA an den Kunden verrechnet wird, einzustellen.

Der Auditor kann dann in der LRM die Spesen rückmelden, muss aber KEINE Verrechnungsdetails angeben (analog der LRM bei internen Auditoren).
  • Dazu muss im Auftragskopf der Haken "Auditorenteam wird vom Partner bezahlt checked" angehakt sein
  • eine Partnerfirma muss eingetragen sein
  • und der Partnerhaken darf NICHT gesetzt sein (das würde die LRM Maske überschreiben, wie oben beschrieben.)

ALERT! Achtung! Bei Änderung muss 1) die LRM neu ausgestellt und 2) der Auftrag neu bestätigt werden.

Die Konstellation im Auftragskopf sollte also wie folgt aussehen:

Der Auditor sieht dann folgende Maske bei der Leistungsrückmeldung im WIS, bei der keine Verrechnungsdetails eingegeben werden müssen, aber die Spesen eingegeben werden können.

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Gutschriftdresse im Binnen- und Drittland


IDEA! NEU seit Juni 2022:
  • ATAF mit einer Gutschriftsadrsse im Binnen und Drittland können nicht mehr den Haken "Umsatzsteuerbefreit" im WIS auswählen (außer bei Leistungserbringung im eigenen Land, vgl. Tschechien)
  • ATAF mit Gutschriftsadresse im Binnenland müssen zwingend eine UID-Nummer angeben.
  • ATAF mit Gutschriftsadresse im Drittland müssen keine UID angeben (optional), aber können (z.B. Schweiz).
Topic revision: r8 - 02 Jun 2022, TinaSchuett
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